Dienstag, 3. April 2018

Zollfreimengen

Beim zoll- und steuerfreien Einkauf ist die zulässige Freimenge für die Einfuhr in das Ziel­land zu beachten. Bei der Einreise aus Nicht-EU-Ländern können folgende Artikel von Per­so­nen über 17 Jahren zollfrei in die EU eingeführt werden (Stand 2011):

  • 200 Zigaretten oder 100 Zigarillos oder 50 Zigarren oder 250g Tabak,
  • 1 Liter Spirituosen mit einem Alko­hol­ge­halt von über 22 Prozent oder 2 Liter Spirituosen mit einem Alkoholgehalt von höchstens 22 Prozent oder Schaumwein,
  • 4 Liter Tafelwein,
  • 16 Liter Bier,
  • Kraftstoff: Tankinhalt plus 10 Liter im Kanister,
  • Geschenke/sonstige Waren bis zu einem Gesamtwert von 430 Euro (Flug- und Seereisen) bzw. 300 Euro (Reisen mit der Bahn/dem Auto),
  • Kinder unter 15 Jahren generell 150 Euro.

Nicht abgabenfrei bei der Einreise in die EU ist eine unteil­ba­re Ware, deren Wert 430 Euro oder 300 Eu­ro übersteigt; diese muss komplett verzollt werden. Der Wert der ge­son­dert ge­re­gel­ten Wa­ren wird nicht in den 430/300 Euro Wa­ren­wert eingerechnet.

Bei der Einfuhr von Kaffee aus einem Nicht-EU-Land in die BRD gilt eine Freimenge von 500g pro Person, bei EU-Ländern 10kg. Die Kaffeesteuer beträgt für Röstkaffee 2,19 Euro je Kilogramm und für volllöslichen Kaffee 4,78 Euro je Kilogramm. Dazu kommen 7% Mehr­wert­steuer.
Schaumwein über 6 Volumenprozent wird in der BRD mit 1,02 Euro je 0,75 Liter besteuert, bei weniger als 6% beträgt der Steuersatz 0,38 Euro je 0,75 Liter. Besteuert werden auch Weine aus Trauben und anderen Früchten, sowie Wermut. Dazu kommen 19% Mehr­wert­steu­er. In Österreich beträgt die Schaum­weinsteuer € 0.75 pro Liter (wird aber Mitte 2020 abgeschafft). Aus EU-Ländern dürfen max. 60 Liter für den Eigenbedarf eingeführt werden, bei Nicht-EU-Ländern gelten die üblichen Freimengen.
In der BRD besteht seit 2004 eine Sondersteuer in Höhe von etwa € 0.85 pro Flasche à 0.275 Liter auf sogenannte Alkopops, Mischgetränke aus gebrannten Spirituosen und alkoholfreien Zutaten. Bekannte Marken sind Smirnoff Ice oder Bacardi Breezer. Eine ähnliche Steuer exi­stiert in der Schweiz; ihre Höhe liegt bei etwa SFr. 1.80 pro Flasche und hat dazu geführt, dass Alkopops aus den Verkaufsregalen weitgehend verschwunden sind. Bei der Einfuhr aus dem Ausland gelten die für Al­ko­hol üblichen Freimengen.
Die Biersteuer liegt in der BRD bei etwa 10 Cent pro Liter Bier, in Österreich bei etwa 25 Cent/Liter und in der Schweiz je nach Stärke bei SFr. 0,17, 0,25 oder 0,34 pro Liter Bier.

Wenn Sie aus dem Ausland in das schwei­ze­ri­sche Zollgebiet einreisen, gelten seit 1. Juli 2014 folgende Freimengen für Personen über 17 Jahren:
  • 250 Zigaretten oder 250 Zigarren oder 250g Tabak,
  • 1 Liter Spirituosen mit einem Alko­hol­ge­halt von über 18 Prozent und 5 Liter Spi­ri­tuosen mit einem Alkoholgehalt von höchstens 18 Prozent,
  • 1kg Fleisch (ausgenommen Wild),
  • 5 Liter/kg Öle, Fette, Margarine,
  • 1kg Butter oder Rahm.

Alle Waren sind bis zum Wert von SFr. 300,- ab­ga­ben­frei. Liegt der Wert aller Waren über SFr. 300,-, dann sind alle Waren abgaben­pflich­tig. Den aktuellen Stand erfragen sie bitte beim Zoll oder der Grenzwache. Das schweizerische Zollgebiet umfasst das Staatsgebiet der Schweiz ohne das Gemeindegebiet von Samnaun, aber zuzüglich dem Gebiet des Fürstentums Liechtenstein und der deutschen Gemeinde Büsingen. Die italienische Gemeinde Campione ge­hört de facto ebenfalls zum schweizerischen Zollgebiet.
Im übrigen sei bei dieser Gelegenheit auf ein grundsätzliches Missverständnis hingewiesen: Innerhalb des sog. Schengen-Raumes, dem inzwischen an die 25 Staaten beigetreten sind, sind zwar die Passkontrollen an der Grenze abgeschafft worden, nicht jedoch die Zoll­kon­trollen. Daraus folgt, dass der Reisende an der Grenze zwar nicht notwendigerweise seinen Ausweis vorzeigen muss, aber Gepäckkontrollen sind jederzeit möglich und oft auch üblich.

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