Beim zoll- und steuerfreien Einkauf ist die
zulässige Freimenge für die Einfuhr in das Zielland zu
beachten. Bei der Einreise aus Nicht-EU-Ländern können folgende
Artikel von Personen über 17 Jahren zollfrei in die EU
eingeführt werden (Stand 2011):
- 200 Zigaretten oder 100 Zigarillos oder 50 Zigarren oder 250g Tabak,
- 1 Liter Spirituosen mit einem Alkoholgehalt von über 22 Prozent oder 2 Liter Spirituosen mit einem Alkoholgehalt von höchstens 22 Prozent oder Schaumwein,
- 4 Liter Tafelwein,
- 16 Liter Bier,
- Kraftstoff: Tankinhalt plus 10 Liter im Kanister,
- Geschenke/sonstige Waren bis zu einem Gesamtwert von 430 Euro (Flug- und Seereisen) bzw. 300 Euro (Reisen mit der Bahn/dem Auto),
- Kinder unter 15 Jahren generell 150 Euro.
Nicht abgabenfrei bei der Einreise in die EU ist
eine unteilbare Ware, deren Wert 430 Euro oder 300 Euro
übersteigt; diese muss komplett verzollt werden. Der Wert der
gesondert geregelten Waren wird nicht
in den 430/300 Euro Warenwert eingerechnet.
Bei der Einfuhr von Kaffee aus einem Nicht-EU-Land
in die BRD gilt eine Freimenge von 500g pro Person, bei EU-Ländern
10kg. Die Kaffeesteuer beträgt für Röstkaffee 2,19 Euro je
Kilogramm und für volllöslichen Kaffee 4,78 Euro je Kilogramm. Dazu
kommen 7% Mehrwertsteuer.
Schaumwein über 6 Volumenprozent wird in der BRD
mit 1,02 Euro je 0,75 Liter besteuert, bei weniger als 6% beträgt
der Steuersatz 0,38 Euro je 0,75 Liter. Besteuert werden auch Weine
aus Trauben und anderen Früchten, sowie Wermut. Dazu kommen 19%
Mehrwertsteuer. In Österreich beträgt die
Schaumweinsteuer € 0.75 pro Liter (wird aber Mitte 2020 abgeschafft). Aus EU-Ländern dürfen
max. 60 Liter für den Eigenbedarf eingeführt werden, bei
Nicht-EU-Ländern gelten die üblichen Freimengen.
In der BRD besteht seit 2004 eine Sondersteuer in
Höhe von etwa € 0.85 pro Flasche à 0.275 Liter auf sogenannte
Alkopops, Mischgetränke aus gebrannten Spirituosen und
alkoholfreien Zutaten. Bekannte Marken sind Smirnoff Ice oder
Bacardi Breezer. Eine ähnliche Steuer existiert in der
Schweiz; ihre Höhe liegt bei etwa SFr. 1.80 pro Flasche und hat dazu
geführt, dass Alkopops aus den Verkaufsregalen weitgehend
verschwunden sind. Bei der Einfuhr aus dem Ausland gelten die für
Alkohol üblichen Freimengen.
Die Biersteuer liegt in der BRD bei etwa 10 Cent pro
Liter Bier, in Österreich bei etwa 25 Cent/Liter und in der Schweiz
je nach Stärke bei SFr. 0,17, 0,25 oder 0,34 pro Liter Bier.
Wenn Sie aus dem
Ausland in das schweizerische Zollgebiet einreisen,
gelten seit 1. Juli 2014 folgende Freimengen für Personen über 17
Jahren:
- 250 Zigaretten oder 250 Zigarren oder 250g Tabak,
- 1 Liter Spirituosen mit einem Alkoholgehalt von über 18 Prozent und 5 Liter Spirituosen mit einem Alkoholgehalt von höchstens 18 Prozent,
- 1kg Fleisch (ausgenommen Wild),
- 5 Liter/kg Öle, Fette, Margarine,
- 1kg Butter oder Rahm.
Alle Waren sind bis zum Wert von
SFr. 300,- abgabenfrei. Liegt der Wert aller Waren
über SFr. 300,-, dann sind alle Waren abgabenpflichtig.
Den aktuellen Stand erfragen sie bitte beim Zoll oder der Grenzwache.
Das schweizerische Zollgebiet umfasst das Staatsgebiet der Schweiz
ohne das Gemeindegebiet von Samnaun, aber zuzüglich dem Gebiet des
Fürstentums Liechtenstein und der deutschen Gemeinde Büsingen. Die
italienische Gemeinde Campione gehört de facto ebenfalls zum
schweizerischen Zollgebiet.
Im übrigen sei bei dieser Gelegenheit auf ein
grundsätzliches Missverständnis hingewiesen: Innerhalb des sog.
Schengen-Raumes, dem inzwischen an die 25 Staaten beigetreten sind,
sind zwar die Passkontrollen an der Grenze abgeschafft worden, nicht
jedoch die Zollkontrollen. Daraus folgt, dass der Reisende
an der Grenze zwar nicht notwendigerweise seinen Ausweis vorzeigen
muss, aber Gepäckkontrollen sind jederzeit möglich und oft auch
üblich.
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