Dienstag, 3. April 2018

Einkaufen in Marokko

Das Land an der Straße von Gibraltar liegt in unmittelbarer Nähe der drei steuerfreien Enkla­ven Gibraltar, Ceuta und Melilla, sodass nur ein Teil des Einkaufstourismus seinen Weg nach Ma­rokko findet. Unglücklicherweise benötigt man zur Einreise nach Marokko auch noch einen Reisepass, während für die genannten Enklaven ein Personalausweis ausreicht. Die mei­sten Fährschiffe zwischen Südspanien und Marokko haben einen Duty Free Laden an Bord; man kann jedoch auch einen kleinen Umweg über eine der Enklaven einschieben.
In Marokko gilt im Prinzip das übliche Verfahren der Steuererstattung für Personen mit Wohn­­sitz außerhalb des Landes. Die Mehrwertsteuer/Warenumsatzsteuer liegt bei 20%, der Minimalbetrag für eine Steuererstattung bei MAD 2000,- (~ EUR 181,-/CHF 218,-). Service­part­ner gibt es an Flug- und Seehäfen und in größeren Städten. Falls sie mit dem Flugzeug un­ter­wegs sind, können sie überdies die Duty Free Läden auf den Flughäfen aufsuchen.

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