Das Land an der Straße von
Gibraltar liegt in unmittelbarer Nähe der drei steuerfreien
Enklaven Gibraltar, Ceuta und Melilla, sodass nur ein Teil des
Einkaufstourismus seinen Weg nach Marokko findet.
Unglücklicherweise benötigt man zur Einreise nach Marokko auch noch
einen Reisepass, während für die genannten Enklaven ein
Personalausweis ausreicht. Die meisten Fährschiffe zwischen
Südspanien und Marokko haben einen Duty Free Laden an Bord; man kann
jedoch auch einen kleinen Umweg über eine der Enklaven einschieben.
In Marokko gilt im Prinzip das
übliche Verfahren der Steuererstattung für Personen mit Wohnsitz
außerhalb des Landes. Die Mehrwertsteuer/Warenumsatzsteuer liegt bei
20%, der Minimalbetrag für eine Steuererstattung bei MAD 2000,- (~
EUR 181,-/CHF 218,-). Servicepartner gibt es an Flug- und
Seehäfen und in größeren Städten. Falls sie mit dem Flugzeug
unterwegs sind, können sie überdies die Duty Free Läden
auf den Flughäfen aufsuchen.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen