Auch auf dem
eigenen Boot kann man zollfrei Waren konsumieren. Das geht
folgendermaßen: Für Yachten eines EU-Mitgliedslandes mit
Liegeplatz im EU-Zollgebiet ist für das zollfreie Einkaufen ein sog.
Anschreibebuch nötig. Man bekommt es bei dem Zollamt, welches
für den Liegeplatz des Bootes zuständig ist. In das Anschreibebuch
trägt der Skipper zu Beginn der Reise die geplante Route und
Reisedauer ein, und der Schiffsausrüster schreibt die Menge der
eingekauften Waren hinzu. Nach dem Einkauf holt man sofort den Zoll
an Bord, zeigt das Anschreibebuch und die Ware und lässt das Buch
abstempeln. Den Zollstander (3. Hilfsstander =eine bestimmte Flagge)
setzt man, solange das Schiff noch in den Küstengewässern
unterwegs ist. Man muss das Küstengebiet unbedingt auf dem direkten
Wege verlassen und darf mit den zollfreien Waren an Bord
keinen Hafen oder Ankerplatz mehr anlaufen. Ist das doch nötig, dann
führt der Weg zunächst wieder zum Zoll! Wenn das Schiff dann
ablegt und die freie See ansteuert, sind die Waren zum Verzehr
freigegeben. 72 Stunden muss eine Seereise mit zollfreien Waren an
Bord mindestens dauern, damit man zum Einkauf überhaupt
berechtigt ist. Führt die Reise in mindestens einen ausländischen
Hafen außerhalb der EU, darf sie auch kürzer sein! Außerhalb des
EU-Zollgebietes liegen in der Nordsee Helgoland und
Norwegen, in der Ostsee Russland und die
Ǻland-Inseln und im Mittelmeer die
nordafrikanischen und vorderasiatischen Küstengebiete.
Zollfreie Güter dürfen nur auf offener See verbraucht werden
und müssen im Küstengebiet unbedingt verschlossen bleiben. Bei der
Rückkehr in die EU wird im Küstengebiet wieder der Zollstander
gesetzt, und das Schiff steuert ohne Umwege sofort die nächste
Zollstation an. Dort gelten die gewohnten Freimengen für
die Einfuhr, der Rest muss verzollt werden. Hinweis: Eine Kaution in
Höhe des Zolls auf das gesamte Zollgut verlangen die Zöllner in
Dänemark und Schweden.
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