Dienstag, 3. April 2018

Duty Free auf dem eigenen Boot

Auch auf dem eigenen Boot kann man zollfrei Waren konsumieren. Das geht folgen­der­maßen: Für Yachten eines EU-Mitgliedslandes mit Liegeplatz im EU-Zollgebiet ist für das zollfreie Einkaufen ein sog. Anschreibebuch nötig. Man bekommt es bei dem Zollamt, wel­ches für den Liegeplatz des Bootes zuständig ist. In das Anschreibebuch trägt der Skipper zu Be­ginn der Reise die geplante Route und Reisedauer ein, und der Schiffsausrüster schreibt die Menge der eingekauften Waren hinzu. Nach dem Einkauf holt man sofort den Zoll an Bord, zeigt das Anschreibebuch und die Ware und lässt das Buch abstempeln. Den Zollstander (3. Hilfsstander =eine bestimmte Flagge) setzt man, solange das Schiff noch in den Küsten­ge­wäs­sern unterwegs ist. Man muss das Küstengebiet unbedingt auf dem direkten Wege ver­las­sen und darf mit den zollfreien Waren an Bord keinen Hafen oder Ankerplatz mehr anlaufen. Ist das doch nötig, dann führt der Weg zunächst wieder zum Zoll! Wenn das Schiff dann ab­legt und die freie See ansteuert, sind die Waren zum Verzehr freigegeben. 72 Stunden muss eine Seereise mit zollfreien Waren an Bord mindestens dauern, damit man zum Einkauf über­haupt berechtigt ist. Führt die Reise in mindestens einen ausländischen Hafen außerhalb der EU, darf sie auch kürzer sein! Außerhalb des EU-Zollgebietes liegen in der Nordsee Hel­go­land und Norwegen, in der Ostsee Russland und die Ǻland-Inseln und im Mittelmeer die nord­afrikanischen und vorderasiatischen Küstengebiete. Zollfreie Güter dürfen nur auf offe­ner See verbraucht werden und müssen im Küstengebiet unbedingt verschlossen bleiben. Bei der Rückkehr in die EU wird im Küstengebiet wieder der Zollstander gesetzt, und das Schiff steu­ert ohne Umwege sofort die nächste Zollstation an. Dort gelten die gewohnten Frei­men­gen für die Einfuhr, der Rest muss verzollt werden. Hinweis: Eine Kaution in Höhe des Zolls auf das gesamte Zollgut verlangen die Zöllner in Dänemark und Schweden.

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