Auf den
meisten europäischen Flughäfen und den meisten internationalen
Fähren finden sich Einkaufsmöglichkeiten für
den Reisenden. Eigentlich ist der zollfreie Einkauf – wie
bereits erwähnt - innerhalb der EU abgeschafft, jedoch
gibt es in den einschlägigen Läden dafür jetzt Sonderangebote
für Reisende. Etwaige Preisabschläge werden vom Händler
getragen, daher nennen sich die Läden oft auch nicht mehr „duty
free“, sondern „travel
value“ und gelegentlich kann man in
ihnen sogar Miles&More-Punkte sammeln. Beim Einkauf auf Flughäfen
oder Fähren ist ein sorgfältiger Preisvergleich ratsam. Häufig
liegen die Sonderangebote im Binnenland unter den
Preisen der Travel Value Shops. Lediglich bei Parfüm kann sich der
Einkauf am Flughafen noch lohnen, weil durch die hohen Umsätze
und die geringen Distributionskosten eine niedrigere
Kostenstruktur als im Inland entsteht und der Händler dadurch
niedrigere Preise anbieten kann.
Auf Flügen
und Schiffsreisen zu Zielen außerhalb der EU ist es immer noch
möglich „echte“
Duty Free Ware zu erwerben, teilweise auch an Bord der
Flugzeuge; erkundigen sie sich bei der
Fluggesellschaft. Das gilt vor allem für Flüge in die Schweiz,
nach Norwegen, in den Mittelmeerraum
(Nordafrika, Naher Osten, Türkei) oder nach Übersee,
sowie Schiffsreisen vor allem auf den Routen von Dänemark,
Schweden (Strømstad (S)– Sandefjord (N); über den Oslofjord)
oder der BRD nach Norwegen und von südlichen EU-Ländern nach
Nordafrika, sowie von Zypern in den Nahen Osten. Auf
Mittelmeer- oder Nordmeerkreuzfahrten ist
der zollfreie Einkauf an Bord der Schiffe außerhalb der 3
Meilen Zone fast immer gestattet. Zudem gibt
es in den meisten Häfen Duty Free Shops.
Flugreisende
aus dem Ausland, die in Zürich oder Genf ankommen, können
auf den dortigen Flughäfen ebenfalls Duty Free
einkaufen, ebenso wie abreisende Passagiere. In der
Gepäckausgabehalle befinden sich neuerdings Duty Free
Stores. Beachten Sie bei der Einfuhr von Duty Free und anderen Waren
die geltenden Zollfreimengen und Wertfreigrenzen (sämtliche bei der
Einreise mitgeführten Waren sind hierbei maßgebend). Der
Bordkartenabschnitt der Flugreise muss an der Kasse
vorgewiesen werden. Ähnliche Angebote wie in der
Schweiz gibt es auch in anderen Ländern, z.B. in
Norwegen, Island oder der Türkei.
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