Dienstag, 3. April 2018

Duty Free auf Schiffen und an Flughäfen

Auf den meisten europäischen Flughäfen und den meisten internationalen Fähren finden sich Einkaufs­mög­lich­kei­ten für den Reisen­den. Eigentlich ist der zollfreie Einkauf – wie bereits erwähnt - in­ner­halb der EU abgeschafft, jedoch gibt es in den einschlägigen Läden dafür jetzt Son­der­an­gebote für Reisende. Etwaige Preis­ab­schläge werden vom Händler getragen, daher nennen sich die Läden oft auch nicht mehr „duty free“, sondern „travel value“ und gelegent­lich kann man in ihnen sogar Miles&More-Punkte sammeln. Beim Einkauf auf Flughäfen oder Fähren ist ein sorgfältiger Preisvergleich ratsam. Häufig liegen die Son­der­an­gebote im Binnenland unter den Preisen der Travel Value Shops. Lediglich bei Parfüm kann sich der Ein­kauf am Flughafen noch lohnen, weil durch die hohen Umsätze und die geringen Distribu­tions­kosten eine niedrigere Kostenstruktur als im Inland entsteht und der Händler dadurch niedrigere Preise anbieten kann.
Auf Flügen und Schiffsreisen zu Zielen außer­halb der EU ist es immer noch mög­lich „echte“ Duty Free Ware zu erwerben, teil­wei­se auch an Bord der Flugzeuge; er­kun­di­gen sie sich bei der Flug­gesellschaft. Das gilt vor allem für Flüge in die Schweiz, nach Nor­wegen, in den Mit­tel­­meerraum (Nord­afri­ka, Naher Osten, Türkei) oder nach Übersee, so­wie Schiffsreisen vor allem auf den Routen von Dänemark, Schweden (Strømstad (S)– Sandefjord (N); über den Os­lofjord) oder der BRD nach Norwegen und von südlichen EU-Län­dern nach Nord­afrika, sowie von Zypern in den Nahen Osten. Auf Mittel­meer- oder Nordmeer­­kreuz­fahr­ten ist der zollfreie Ein­kauf an Bord der Schiffe außerhalb der 3 Mei­len Zone fast im­mer ge­stat­tet. Zu­dem gibt es in den meisten Häfen Duty Free Shops.
Flugreisende aus dem Ausland, die in Zürich oder Genf an­kom­men, können auf den dortigen Flug­­hä­fen ebenfalls Duty Free ein­­kau­fen, ebenso wie abreisende Passagiere. In der Ge­päck­aus­gabehalle befinden sich neuerdings Duty Free Stores. Beachten Sie bei der Einfuhr von Duty Free und anderen Waren die geltenden Zollfreimengen und Wertfreigrenzen (sämtliche bei der Einreise mitgeführten Waren sind hierbei maßgebend). Der Bord­kartenabschnitt der Flug­reise muss an der Kasse vorgewiesen werden. Ähn­li­che Ange­bo­te wie in der Schweiz gibt es auch in an­de­ren Län­dern, z.B. in Norwegen, Island oder der Türkei.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen