Dienstag, 3. April 2018

Einleitung

Seit der Eröffnung des allerersten Duty Free Shops 1947 auf dem Flughafen Shannon, Irland, hat sich der Duty Free Verkauf zu einem bedeutenden Absatzmarkt vor allem für die Parfüm-, Spirituosen- und Zigarettenindustrie entwickelt. Zum einen sind die Flughäfen ideale Schau­fen­ster zur Warenpräsentation und zum anderen ist die Marge für den Hersteller höher als bei vergleichbarer Inlandsdistribution.
Der Verkauf von zollfreien Waren und anderen Artikeln ist aber auch für die Flughäfen zu einer wichtigen Einnahmequelle geworden. Über die Hälfte des Gewinns erzielt z.B. der Flug­hafen Frankfurt/Main aus der Vermietung von Ladenflächen. Das Geschäft auf den Flughäfen ist allerdings auch sehr abhängig von Konzessionen. Hier kann es schnell zu einem Wechsel der Ladenbetreiber kommen. Auch das Wachstumspotential ist sehr beschränkt.
Ähnlich wichtig ist der Verkauf über zollfreie Zonen, wie z.B. Helgoland oder Samnaun, wo schon längst nicht mehr nur Alkohol und Zigaretten, sondern auch Bekleidung, Accessoires oder Elektronikartikel feilgeboten werden. Seit einigen Jahren gewinnt auch die Erstattung der Mehrwertsteuer an Bedeutung, was daran zu erkennen ist, dass inzwischen mehrere Ser­vice­firmen dazu ihre Hilfe anbieten.
Im Jahre 1999 wurde der zollfreie Verkauf bei Flügen und Seereisen innerhalb der EU ab­ge­schafft. Seitdem bieten die Ladenbetreiber ihre Produkte zu nicht mehr ganz so günstigen Prei­sen unter dem Namen „Travel Value“ an. Wer auf einer Flug- oder Seereise die EU ver­lässt, kann aber immer noch zollfrei einkaufen.
Prinzipiell unterteilt sich das Duty Free Geschäft in die folgenden Vertriebskanäle:

  • Duty Free & Travel Value: Klassische Duty Free Shops auf den Flughäfen,
  • Airlines & Caterer: Verkauf an Bord von Flugzeugen,
  • Zollfreie Zonen: Verkauf von zollfreier Ware z.B. in Livigno, Samnaun oder auf Helgoland,
  • Fähren & Kreuzfahrer: Belieferung von Fähren und Shops auf Kreuzfahrtschiffen,
  • Schiffsausrüster: Belieferung von gewerblichen und privaten Schiffen,
  • Diplomatenhändler: Versorgung von Botschaften und Auslandsbaustellen,
  • Militär: Versorgung des Militärs mit Marketender- und anderen Waren.

Für den privaten Einkäufer sind vor allem der zollfreie Einkauf auf Flughäfen und Schiffen, in zollfreien Zonen und die Erstattung der Mehrwertsteuer interessant. Aber selbst innerhalb der EU gibt es Waren, die in den Mitgliedsländern unterschiedlich besteuert werden, sodass ein Besuch in einem solchen Land problemlos mit einem Einkaufsbummel verknüpft werden kann.
Der Preisersparnis eines Duty Free Einkaufes gegenüber dem in einem normalen Supermarkt kann erheblich sein. Als Beispiel seien hier die (ungefähren) Preise für einen Liter Tanqueray London Dry Gin im Sommer 2012 aufgeführt (ohne Gewähr):

  • Real Supermarkt, 0,7L. € 18,99, Grundpreis pro Liter € 27,13
  • Ebay, günstigstes Angebot (inkl. Porto € 4,90) € 25,80
  • P&O Ferries Bordladen, “2 for £34“, pro L. ca. € 21,80
  • Travel Value Laden am Flughafen FRA € 19,90
  • Zollfreizone Livigno, ab € 8,40

Ein weiteres Argument für den Einkauf in Duty Free Läden, zollfreien Zonen oder anderen Einkaufsparadiesen ist, neben einem günstigeren Preis, das größere Warenangebot. Selbst wenn die Preisersparnis eher gering sein sollte, bekommt man ein Markenprodukt welches im normalen Einzelhandel vielleicht gar nicht erhältlich ist. Das gilt z.B. für zahlreiche Whisky-Sorten, aber auch für diverse Schokoladenmarken, die - niemand weiß genau warum – nur in Duty Free und Travel Value Geschäften angeboten werden und ansonsten bestenfalls noch im In­ternet bestellbar sind. Auch sind die Öffnungszeiten dieser Shoppingparadiese sehr kun­den­freund­lich gestaltet.
Be­vor Sie „duty free“ einkaufen, recherchie­ren Sie den „normalen" Preis für die Artikel, die Sie gern kaufen möchten. Abgesehen von Alkohol, Parfüm, Zigaretten und Benzin können zoll­­freie Ar­ti­kel unter Umständen weniger vorteilhaft sein als beispielsweise Sonderaktionen großer Elek­tronikmärkte.

Zollfreimengen

Beim zoll- und steuerfreien Einkauf ist die zulässige Freimenge für die Einfuhr in das Ziel­land zu beachten. Bei der Einreise aus Nicht-EU-Ländern können folgende Artikel von Per­so­nen über 17 Jahren zollfrei in die EU eingeführt werden (Stand 2011):

  • 200 Zigaretten oder 100 Zigarillos oder 50 Zigarren oder 250g Tabak,
  • 1 Liter Spirituosen mit einem Alko­hol­ge­halt von über 22 Prozent oder 2 Liter Spirituosen mit einem Alkoholgehalt von höchstens 22 Prozent oder Schaumwein,
  • 4 Liter Tafelwein,
  • 16 Liter Bier,
  • Kraftstoff: Tankinhalt plus 10 Liter im Kanister,
  • Geschenke/sonstige Waren bis zu einem Gesamtwert von 430 Euro (Flug- und Seereisen) bzw. 300 Euro (Reisen mit der Bahn/dem Auto),
  • Kinder unter 15 Jahren generell 150 Euro.

Nicht abgabenfrei bei der Einreise in die EU ist eine unteil­ba­re Ware, deren Wert 430 Euro oder 300 Eu­ro übersteigt; diese muss komplett verzollt werden. Der Wert der ge­son­dert ge­re­gel­ten Wa­ren wird nicht in den 430/300 Euro Wa­ren­wert eingerechnet.

Bei der Einfuhr von Kaffee aus einem Nicht-EU-Land in die BRD gilt eine Freimenge von 500g pro Person, bei EU-Ländern 10kg. Die Kaffeesteuer beträgt für Röstkaffee 2,19 Euro je Kilogramm und für volllöslichen Kaffee 4,78 Euro je Kilogramm. Dazu kommen 7% Mehr­wert­steuer.
Schaumwein über 6 Volumenprozent wird in der BRD mit 1,02 Euro je 0,75 Liter besteuert, bei weniger als 6% beträgt der Steuersatz 0,38 Euro je 0,75 Liter. Besteuert werden auch Weine aus Trauben und anderen Früchten, sowie Wermut. Dazu kommen 19% Mehr­wert­steu­er. In Österreich beträgt die Schaum­weinsteuer € 0.75 pro Liter (wird aber Mitte 2020 abgeschafft). Aus EU-Ländern dürfen max. 60 Liter für den Eigenbedarf eingeführt werden, bei Nicht-EU-Ländern gelten die üblichen Freimengen.
In der BRD besteht seit 2004 eine Sondersteuer in Höhe von etwa € 0.85 pro Flasche à 0.275 Liter auf sogenannte Alkopops, Mischgetränke aus gebrannten Spirituosen und alkoholfreien Zutaten. Bekannte Marken sind Smirnoff Ice oder Bacardi Breezer. Eine ähnliche Steuer exi­stiert in der Schweiz; ihre Höhe liegt bei etwa SFr. 1.80 pro Flasche und hat dazu geführt, dass Alkopops aus den Verkaufsregalen weitgehend verschwunden sind. Bei der Einfuhr aus dem Ausland gelten die für Al­ko­hol üblichen Freimengen.
Die Biersteuer liegt in der BRD bei etwa 10 Cent pro Liter Bier, in Österreich bei etwa 25 Cent/Liter und in der Schweiz je nach Stärke bei SFr. 0,17, 0,25 oder 0,34 pro Liter Bier.

Wenn Sie aus dem Ausland in das schwei­ze­ri­sche Zollgebiet einreisen, gelten seit 1. Juli 2014 folgende Freimengen für Personen über 17 Jahren:
  • 250 Zigaretten oder 250 Zigarren oder 250g Tabak,
  • 1 Liter Spirituosen mit einem Alko­hol­ge­halt von über 18 Prozent und 5 Liter Spi­ri­tuosen mit einem Alkoholgehalt von höchstens 18 Prozent,
  • 1kg Fleisch (ausgenommen Wild),
  • 5 Liter/kg Öle, Fette, Margarine,
  • 1kg Butter oder Rahm.

Alle Waren sind bis zum Wert von SFr. 300,- ab­ga­ben­frei. Liegt der Wert aller Waren über SFr. 300,-, dann sind alle Waren abgaben­pflich­tig. Den aktuellen Stand erfragen sie bitte beim Zoll oder der Grenzwache. Das schweizerische Zollgebiet umfasst das Staatsgebiet der Schweiz ohne das Gemeindegebiet von Samnaun, aber zuzüglich dem Gebiet des Fürstentums Liechtenstein und der deutschen Gemeinde Büsingen. Die italienische Gemeinde Campione ge­hört de facto ebenfalls zum schweizerischen Zollgebiet.
Im übrigen sei bei dieser Gelegenheit auf ein grundsätzliches Missverständnis hingewiesen: Innerhalb des sog. Schengen-Raumes, dem inzwischen an die 25 Staaten beigetreten sind, sind zwar die Passkontrollen an der Grenze abgeschafft worden, nicht jedoch die Zoll­kon­trollen. Daraus folgt, dass der Reisende an der Grenze zwar nicht notwendigerweise seinen Ausweis vorzeigen muss, aber Gepäckkontrollen sind jederzeit möglich und oft auch üblich.

Duty Free auf Schiffen und an Flughäfen

Auf den meisten europäischen Flughäfen und den meisten internationalen Fähren finden sich Einkaufs­mög­lich­kei­ten für den Reisen­den. Eigentlich ist der zollfreie Einkauf – wie bereits erwähnt - in­ner­halb der EU abgeschafft, jedoch gibt es in den einschlägigen Läden dafür jetzt Son­der­an­gebote für Reisende. Etwaige Preis­ab­schläge werden vom Händler getragen, daher nennen sich die Läden oft auch nicht mehr „duty free“, sondern „travel value“ und gelegent­lich kann man in ihnen sogar Miles&More-Punkte sammeln. Beim Einkauf auf Flughäfen oder Fähren ist ein sorgfältiger Preisvergleich ratsam. Häufig liegen die Son­der­an­gebote im Binnenland unter den Preisen der Travel Value Shops. Lediglich bei Parfüm kann sich der Ein­kauf am Flughafen noch lohnen, weil durch die hohen Umsätze und die geringen Distribu­tions­kosten eine niedrigere Kostenstruktur als im Inland entsteht und der Händler dadurch niedrigere Preise anbieten kann.
Auf Flügen und Schiffsreisen zu Zielen außer­halb der EU ist es immer noch mög­lich „echte“ Duty Free Ware zu erwerben, teil­wei­se auch an Bord der Flugzeuge; er­kun­di­gen sie sich bei der Flug­gesellschaft. Das gilt vor allem für Flüge in die Schweiz, nach Nor­wegen, in den Mit­tel­­meerraum (Nord­afri­ka, Naher Osten, Türkei) oder nach Übersee, so­wie Schiffsreisen vor allem auf den Routen von Dänemark, Schweden (Strømstad (S)– Sandefjord (N); über den Os­lofjord) oder der BRD nach Norwegen und von südlichen EU-Län­dern nach Nord­afrika, sowie von Zypern in den Nahen Osten. Auf Mittel­meer- oder Nordmeer­­kreuz­fahr­ten ist der zollfreie Ein­kauf an Bord der Schiffe außerhalb der 3 Mei­len Zone fast im­mer ge­stat­tet. Zu­dem gibt es in den meisten Häfen Duty Free Shops.
Flugreisende aus dem Ausland, die in Zürich oder Genf an­kom­men, können auf den dortigen Flug­­hä­fen ebenfalls Duty Free ein­­kau­fen, ebenso wie abreisende Passagiere. In der Ge­päck­aus­gabehalle befinden sich neuerdings Duty Free Stores. Beachten Sie bei der Einfuhr von Duty Free und anderen Waren die geltenden Zollfreimengen und Wertfreigrenzen (sämtliche bei der Einreise mitgeführten Waren sind hierbei maßgebend). Der Bord­kartenabschnitt der Flug­reise muss an der Kasse vorgewiesen werden. Ähn­li­che Ange­bo­te wie in der Schweiz gibt es auch in an­de­ren Län­dern, z.B. in Norwegen, Island oder der Türkei.

Duty Free auf dem eigenen Boot

Auch auf dem eigenen Boot kann man zollfrei Waren konsumieren. Das geht folgen­der­maßen: Für Yachten eines EU-Mitgliedslandes mit Liegeplatz im EU-Zollgebiet ist für das zollfreie Einkaufen ein sog. Anschreibebuch nötig. Man bekommt es bei dem Zollamt, wel­ches für den Liegeplatz des Bootes zuständig ist. In das Anschreibebuch trägt der Skipper zu Be­ginn der Reise die geplante Route und Reisedauer ein, und der Schiffsausrüster schreibt die Menge der eingekauften Waren hinzu. Nach dem Einkauf holt man sofort den Zoll an Bord, zeigt das Anschreibebuch und die Ware und lässt das Buch abstempeln. Den Zollstander (3. Hilfsstander =eine bestimmte Flagge) setzt man, solange das Schiff noch in den Küsten­ge­wäs­sern unterwegs ist. Man muss das Küstengebiet unbedingt auf dem direkten Wege ver­las­sen und darf mit den zollfreien Waren an Bord keinen Hafen oder Ankerplatz mehr anlaufen. Ist das doch nötig, dann führt der Weg zunächst wieder zum Zoll! Wenn das Schiff dann ab­legt und die freie See ansteuert, sind die Waren zum Verzehr freigegeben. 72 Stunden muss eine Seereise mit zollfreien Waren an Bord mindestens dauern, damit man zum Einkauf über­haupt berechtigt ist. Führt die Reise in mindestens einen ausländischen Hafen außerhalb der EU, darf sie auch kürzer sein! Außerhalb des EU-Zollgebietes liegen in der Nordsee Hel­go­land und Norwegen, in der Ostsee Russland und die Ǻland-Inseln und im Mittelmeer die nord­afrikanischen und vorderasiatischen Küstengebiete. Zollfreie Güter dürfen nur auf offe­ner See verbraucht werden und müssen im Küstengebiet unbedingt verschlossen bleiben. Bei der Rückkehr in die EU wird im Küstengebiet wieder der Zollstander gesetzt, und das Schiff steu­ert ohne Umwege sofort die nächste Zollstation an. Dort gelten die gewohnten Frei­men­gen für die Einfuhr, der Rest muss verzollt werden. Hinweis: Eine Kaution in Höhe des Zolls auf das gesamte Zollgut verlangen die Zöllner in Dänemark und Schweden.

Zollfreie Zonen

In Europa gibt es immer noch einige, wenige Gebiete, in denen Zoll und Steuern niedriger sind als im restlichen Europa oder auch gar nicht erhoben werden. Lohnende Ein­käu­fe in den zoll­freien Zonen sind häufig Benzin, Spi­ri­tuosen, Kaffee, Ta­bak­waren, Parfüm, Uhren, Schmuck und an­de­re Luxusartikel. Die Er­spar­nis liegt etwa zwischen 15% und 25%. Das Wa­ren­angebot ist von diversen Faktoren abhängig, u.a. der geo­graphischen Lage. Die Orte in Kürze:
Ǻland-Inseln * Politisch zu Finnland gehörend, besitzen die schwedischsprachigen Insel­be­woh­­ner weitgehende Selbstverwaltungsrechte und eine Zollgrenze zur sie umgebenden EU, wodurch der zollfreie Einkauf möglich ist. Fährschiffe zwischen Schweden und Finnland legen häufig einen Zwischenstopp in Mariehamn ein, um den zollfreien Einkauf an Bord zu ermöglichen. Die Preise sind eigentlich nur für Skandinavier günstig.
Andorra * Das Fürstentum in den Pyrenäen mit gleich zwei Staatsoberhäuptern erhebt auf seine Waren lediglich 4.5% Mehrwertsteuer. Wintersportler besuchen gerne das Land und seine Duty Free Shops. Vor allem Benzin und Diesel sind hier unschlagbar preiswert.
Gibraltar * Politisch zu Großbritannien gehörig, ist der Felsen an der Südspitze Spaniens kein Teil des EU-Zollgebietes und erhebt derzeit keine Mehrwertsteuer. Tanken lohnt sich aller­dings nicht mehr. Wer mit dem Auto kommt, sollte dieses vor der Grenze auf dem Parkplatz abstellen (ev. kostenpflichtig; www.visitgibraltar.gi).
Helgoland * Deutschlands einzige Hochseeinsel gehört nicht zum Zollgebiet der EU und er­mög­licht somit den zoll- und steuerfreien Einkauf. Allerdings sollte man nicht die Fahrtkosten für die Schiffspassage vergessen, die mit etwa € 40 pro Person ordentlich ins Gewicht fallen. Damit sich ein Einkaufstripp lohnt, müsste man seine Freimengen bis zum Äußersten aus­nutzen. Die meisten Händler nehmen Vorbestellungen via Internet an und der Kunde braucht dann die Ware nur noch abzuholen (www.zollfrei.info). Sportbootkapitäne und Sportflieger kommen gerne zum Tanken, denn auch Treibstoff ist hier günstig.
Livigno * Im Winter ist das Tal von Livigno oft nur über einen gebührenpflichtigen Tunnel von der Schweiz aus zu erreichen; erst seit ein paar Jahren wird der Passo di Foscagno im Winter geräumt. Im Sommer gibt es auch eine Straße zum Berninapass. Beliebt ist der Ort vor allem bei Wintersportlern und natürlich bei Schnäppchenjägern. Eine Mehrwertsteuer wird nicht erhoben, lediglich eine geringfügige Gemeindesteuer. Vor allem Benzin und Diesel sind preislich nicht zu unterbieten (Info unter www.prezzibenzina.it), aber auch Spirituosen und alle anderen Waren.
Russische Grenze zu Estland, Finnland und Norwegen * An den russisch-finnischen Grenzübergängen Brusnichnoye und Torfyanovka, am russisch-norwegischen Grenzübergang Murmansk und am russisch-estnischen Grenzübergang Ivangorod existieren Duty Free Läden mit dem üblichen Warenangebot. Leider sind sie nur für Reisende mit Russland-Visum zugänglich.
Rumänien * An allen größeren Grenzübergängen zu Moldawien gibt es Duty Free Läden.
Samnaun * Lohnende Einkäufe in dem beliebten Wintersportort sind Zigarren, hochwertige Spirituosen, Kosmetik, Schmuck, Lebensmittel und Parfüm, allerdings wird die schwei­ze­ri­sche Mehrwertsteuer in Höhe von 8% (ermäßigt 3,6% und 2,5% auf Lebensmittel) erhoben. Tan­ken lohnt sich aber auf jeden Fall. Tipp: Bei Einkäufen ab SFr. 300,- kann die Mehr­wert­steu­er erstattet werden.
Es soll sogar Schnäppchenjäger geben, die ihr Urlaubsquartier nördlich der Samnauner Berge in Ischgl im österreichischen Paznauntal aufschlagen und von dort einmal täglich mit den Luft­seilbahnen nach Samnaun zum Einkaufen fahren. Mit der Silvrettacard zum Preis von € 50,50 (Stand 2012) ist die Benutzung der Seilbahnen Ischgl – Viderjoch – Samnaun fünf Tage lang kostenfrei. Die Fahrtdauer liegt bei etwas über einer halben Stunde. Praktischerweise gibt es schon an der Seilbahnstation Einkaufsläden. Unter täglicher Ausnutzung der erlaubten Freimengen lässt sich solcherart bei einen einwöchigen Skiurlaub der eigene Spirituosen- und Tabakwarenvorrat erheblich aufstocken.
San Marino * Die älteste bestehende Republik der Welt auf dem Monte Titano erhebt kaum Steuern. Günstig ist u.a. Schmuck, es gibt zahlreiche Juweliergeschäfte. Viele Gäste kommen als Tagesausflügler aus dem nahen Rimini. Neben Zollfreiwaren werden auch im Lande gefertigte Handwerksprodukte angeboten. Tanken ist leider nur ein klein wenig preisgünstiger als in Italien (Info unter www.prezzibenzina.it).
Türkei * An den Grenzübergängen der Europastraßen E80 und E87 nach Bulgarien und der E84 nach Griechenland findet man Duty Free Einkaufsmöglichkeiten. 
Ukraine * An den Grenzübergängen Barabás, Beregsurány und Záhony (E573) nach Ungarn und am Grenzübergang der E50 in die Slowakei bei Uschgorod gibt es Duty Free Läden.
Kanarische Inseln * Auf der bei Urlaubern sehr beliebten Inselgruppe vor der afrikanischen Küste wird anstelle der üblichen spanischen Mehrwertsteuer eine Inselsteuer auf Waren und Dienstleistungen von lediglich 5% erhoben. Auf den internationalen Flughäfen gibt es über­dies Duty Free Läden. Die Inseln sind zwar spanisches Staatsgebiet, gehören aber nicht zum Zollgebiet der EU. Es gelten also die Freimengen wie für Reisende aus Nicht-EU-Ländern.
Weniger bedeutend sind diverse außereuropäische Gegenden, die nur politisch zur EU ge­hören, nicht aber zolltechnisch, z.B. die spanischen Enklaven in Nordafrika Ceuta und Melilla und einige französische Überseedepartements. Die Kanaren, Livigno und Hel­go­land sind so­ge­nann­te steuerliche EU-Sonder­gebiete. Es gelten Ein­fuhr­be­stim­mun­gen in die EU als wenn man von einem Nicht-EU-Land kommt, d.h. alles was man dort kauft, muss verzollt werden, wo­bei die üblichen Frei­men­gen gelten.
Wenn Sie nach Livigno, Samnaun oder And­or­ra mit dem Auto fahren, sehen Sie zu, dass der Tank bei der Ankunft fast leer ist - Benzin und Diesel sind dort unschlagbar günstig. Gleiches gilt, wenn sie mit einem Sportboot oder Kleinflugzeug z.B. nach Helgoland oder auf die Kanarischen Inseln reisen.

Erstattung der Mehrwertsteuer

Wenn Sie in einem Land außerhalb der EU ein­kaufen, in welchem sie keinen Wohnsitz ha­ben, dann können sie sich die Mehr­wert­steuer und eventuelle, andere Ver­brauchs­steuern er­stat­ten lassen. Umgekehrt können sie in der EU steuerfrei einkaufen, wenn sie ihren Wohnsitz außerhalb derselben haben, z.B. in der Schweiz.
Das Prinzip funktioniert folgendermaßen: Kau­­fen Sie den gewünschten Gegenstand und fra­gen sie beim Bezahlen nach einem Rückerstattungsformular für die Mehr­wert­steu­er etc. (engl. „tax free form“). Meistens gilt eine Mindestgrenze, ab der die Erstattung der Mehr­wert­steu­er mög­lich ist; z.B. liegt sie in der Schweiz bei SFr. 300, in Deutschland bei € 30 und in Öster­reich bei € 75,01. Lassen sie das For­mular bei der Ausreise vom Zoll ab­stem­­peln. Reichen sie das abgestempelte For­mu­lar bei einem Ser­vice­partner von Glo­bal Blue oder Premier Tax ­Free ein. Dort er­hal­ten sie die Erstat­tung der Mehr­wert­steuer in bar, auf ihr Kon­to oder als Kredit­kar­ten­gut­schrift, abzüglich einer Service­gebühr.
In Deutschland sind es vor allem russische und chinesische Tou­ri­sten, die die Kassen klingeln lassen, auf Platz drei liegen die Schweizer. Beliebteste Ein­kaufs­stadt ist München, am meisten nach­ge­frag­te Artikel sind Mode und Bekleidung. Das bekannteste System zur Steuer­rück­er­stat­tung wird von Global Blue betrieben. Im Internet ist dazu zu lesen: „Global Blue ist ein Finanz­dienst­lei­ster, der Transaktionen zwischen Einzel­händ­lern und ihren internationalen Kunden erleichtert und Vorteile für alle Beteiligten bietet. Als Erfinder des Tax Free Shopping-Prinzips vor 30 Jahren und als weltweit größter Mehrwertsteuer-Rückerstatter ist das Unternehmen unter seinem alten Namen Global Refund und mit dem blau-weißen Tax­­free Logo Händlern und Reisenden glei­cher­maßen bekannt. Da­rü­ber bietet Global Blue heute eine Auswahl weiterer moderner Ser­vices an. Auch diese helfen inter­na­tio­na­len Reisenden dabei, smart einzukaufen – und den Händlern, ihren Absatz bei dieser Ziel­gruppe zu steigern und von einem lu­kra­ti­ven Markt zu profitieren. Global Blue arbeitet mit mehr als 270.000 der weltweit renommiertesten Händler, Shopping Marken und Hotels in über 40 Ländern zusammen und regelt täglich Transaktionen mit etwa 38.000 Reisenden. Erklärtes Ziel des Un­ter­neh­mens ist es, zum festen Orien­tie­rungs­punkt und Impulsgeber für das internationale Shopping zu werden. Der Hauptsitz von Global Blue befindet sich in Nyon, Schweiz. Mehr Informationen zu Global Blue stehen unter www.global-blue.com zur Ver­fügung.“ Selbst der bekannte Discounter Aldi hat für seine Kunden aus der Schweiz zu­sam­men mit Global Blue eine Kundenkarte zwecks Erstattung der deutschen Mehrwert­steuer ein­geführt.
Ein weiterer Dienstleister – es gibt auch noch andere – ist die irische Fir­ma Premier Tax Free (www.premiertaxfree.com) mit Filialen über­all in Europa und einigen überseeischen Ländern. Die Firma offe­riert auch spezielle Services für VIPs, u.a. persönliche Betreuung, Limou­si­nen­ser­vice, Ge­päck­träger, sowie eine Kundenzeitschrift und eine Smartphone-App.

Mehrwertsteuererstattung innerhalb der EU für Firmen

Alle Firmen, die keine steuerpflichtigen Um­sätze in den jeweiligen EU-Ländern erzielen, kön­nen sich dort die Mehrwertsteuer erstat­ten lassen, z.B. wenn sie Trans­port­un­ter­neh­men sind oder an Messen teilgenommen ha­ben. Einzelheiten erfahren sie bei ihrem Fi­nanz­amt oder unter http://www.tva-vat-europe.com.