In der Türkei beträgt der
Steuersatz 18% und der Minimalbetrag für die Erstattung TRY 118,- (~
EUR 51,-/CHF 61,-; bei Bekleidung TRY 108,-). Servicepartner für die
Steuererstattung gibt es an den Flughäfen und den Zentren der
Großstädte, meist auch in den einschlägigen Touristenorten,
wie z.B. Antalya
(Tipp: Shemall Shoppıng Mall).
Erstattungsberechtigt sind alle Personen mit Wohnsitz außerhalb der
Türkei, auch wenn sie türkische Staatsbürger sind. Erkundigen sie
sich bei dem ausgewählten Servicepartner wo sie das vom Zoll
abgestempelte Formular bei oder nach der Ausreise einreichen
können. Auf den internationalen Flughäfen gibt es überdies die
üblichen Duty Free Shops für Auslandsreisende.
Von Griechenland aus gibt es diverse
Fährverbindungen zur türkischen Küste. Ab Rhodos existiert
eine Fährlinie nach Marmaris, die Fahrzeit liegt bei etwa zwei
Stunden. Der Katamaran schafft die Strecke in der halben
Zeit; Platzreservierungen für alle Schiffe müssen 24 Stunden
vorher erfolgen. Ab Samos gibt es im Sommer zwei Verbindungen täglich
nach Kuşadasi (Servicepartner für Erstattungen direkt im
Hafen). Von der griechischen Insel Chios aus existiert eine
Fährverbindung ins türkische Çeşme, von dort sind es ca. 80 km
bis Izmir (Tipp: Forum Bornova Shopping Mall mit Servicestelle für
die Steuererstattung in Izmir). Die Fährreederei offeriert auch
Ausflugsfahrten von Chios an die türkische Küste. Leider bieten die
Fähren selbst keine Einkaufsmöglichkeiten.
Für die Einreise deutscher
Staatsbürger in die Türkei genügt ein Personalausweis. Schweizer,
Österreicher und Liechtensteiner benötigen einen Reisepass,
Österreicher außerdem ein Visum, welches aber auch an der
Grenze erworben werden kann.
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