Dienstag, 3. April 2018

Mehrwertsteuererstattung innerhalb der EU für Firmen

Alle Firmen, die keine steuerpflichtigen Um­sätze in den jeweiligen EU-Ländern erzielen, kön­nen sich dort die Mehrwertsteuer erstat­ten lassen, z.B. wenn sie Trans­port­un­ter­neh­men sind oder an Messen teilgenommen ha­ben. Einzelheiten erfahren sie bei ihrem Fi­nanz­amt oder unter http://www.tva-vat-europe.com.

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